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PSX-S 2500 405×178

Hochlader mit Plane und stabilem, verschweißten Rahmen, serienmäßig ausgestattet mit 30 cm hohen Alubordwänden welche sich beim Herunterklappen unter dem Boden befinden, herausnehmbaren Eckrungen, Ausziehrohren zur Ablage von Hinterbordwand, Seitenbeleuchtung, 8 Bindehaken im Boden, 8 Bindeösen außen am Rahmen, Automatikstützrad und rutschfestem Holzboden. Elektrischer Anschluss: 13-poliger Stecker


Ausstattung

  • Abnehmbare Alu Bordwände und Eckrungen
  • Seitenbeleuchtung
  • 8 Bindehaken im Boden
  • Ladeboden Material Multiplex

Eigenschaften

Gesamtgewicht
2500 kg
Leergewicht
485 kg
Nutzlast
2015 kg
Kasteninnenmaß
405 x 178 x 30 cm
Gesamtmaß
562 x 189 x 97 cm
Ausführung
Tandem Gebremst

Mietbedingungen

1. Allgemeines
Grundlage dieses Mietvertrages zwischen der Reifen Erdmann GmbH & Co.KG (Vermieter) und dem Mieter sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter an, dass er den Anhänger in einem technisch einwandfreien Zustand übernommen hat.

2. Versicherung
Der Anhänger ist gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftversicherung wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: 100 Mio. Euro pauschal, bei Personenschäden jedoch maximal 15 Mio. je geschädigte Person Teilkaskoversicherung: Diese deckt Schäden im Falle von Brand, Explosion, Entwendung und Elementarereignissen, sowie Glas- und Wildschäden ab. Selbstbeteiligung 150,00 EUR.

3. Haftung
Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges allein verantwortlich, sowie für Verkehrsverstöße aller Art. Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Auch für Reifenschäden jeglicher Art, sowie für die Dichtheit des Aufbaus und der Plane wird keine Haftung vom Vermieter übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietanhänger abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen. 

4. Reparatur
Bei Auftreten von Schäden, dürfen diese nur nach Rücksprache und Maßgabe des Vermieters durchgeführt werden. Anderenfalls trägt der Mieter die hierfür angefallenen Kosten und haftet für jeden Schaden, den der Vermieter hierdurch erleidet.

5. Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter ist für sich oder dessen Fahrer für die Fahrtüchtigkeit und des Vorhandenseins einer gültigen Fahrerlaubnis selbst verantwortlich. Die Beladung des Anhängers ist nur im gesetzlichen Rahmen zulässig. Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern, verstößt der Mieter gegen diese Bedingung, so muss er vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Mietausfalls leisten. Der Anhänger darf nicht an Dritte weiter verliehen werden.

6. Anzeigepflicht
Die Polizei ist in jedem Fall zur Ermittlung der Unfalltatsachen hinzuzuziehen. Der Vermieter ist sofort zu verständigen und spätestens bei Rückgabe des Anhängers über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten, selbst dann, wenn Sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Brand- oder Entwendungsschäden, sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter, sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.

7. Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger zum vereinbarten Termin dem Vermieter an dessen Adresse zurückzugeben. Wird der Rückgabetermin um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Vermieter zu benachrichtigen, außerdem ist der Mieter zur Zahlung einer zusätzlichen Tagesmiete verpflichtet. Nach zwei Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung. Für hieraus entstehende Schäden dem Vermieter gegenüber, hat der Mieter vollen Schadenersatz zu leisten.

8. Auslandsfahrten
Fahrten außerhalb des Bundesgebietes müssen immer, ohne Ausnahme, vor Antritt der Fahrt bzw. bei Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter gemeldet bzw. muss sich die Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden. Wird diese erteilt, so beschränkt sie sich Fahrten und Aufenthalte in Europa*.

9. Kaution und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist immer im Voraus bei Vertragsabschluss zu entrichten. Eine Kaution wird nicht erhoben.